TriSentient Healing Academy

Heilung

Die TriSentient-Healing-Ausbildung ist in zwei Module unterteilt: Modul 1 umfasst vier Stufen, Modul 2 hat drei Stufen. Jede Stufe ist ein eigenständiger, fünftägiger Kurs, jeweils von mittwochs bis sonntags, mit einem theoretischen und einem praktischen Teil. In jedem Kurs lernen die Teilnehmer mehrere Heiltechniken kennen, erhalten theoretisches Wissen zum Thema Heilung und Energie und üben den Umgang mit Klienten.

Modul 1 (Stufen 1 bis 4)

Die ersten vier Stufen vermitteln die Grundlagen, mit denen ein TriSentient-Heiler arbeitet. Wesentliche Inhalte sind hier: die Grundlagen geistigen Heilens, die TriSentient-Heilungstechnik, das Verankern verschiedener Energien, Grundlagenwissen über die Aura und die Chakren, Farb- und Kristallheilung, Fernheilung, das Wissen über Symbole und Siegel.

Nach Abschluss der vierten Stufe besteht die Möglichkeit, eine Prüfung abzulegen, um die Basis-Qualifikation eines TriSentient-Heilers zu erhalten und als solcher praktizieren zu können.

Modul 2 (Stufe 5 bis 7)

Auf das erste Modul aufbauend und das Gelernte vertiefend, wird in diesem Modul u.a. das Wissen über Träume, Karma, Reinkarnation und Dynamische Heilung gelehrt.
Nach erfolgreichem Ablegen des Schlussexamens erhalten die Teilnehmer das Zeugnis eines fortgeschrittenen TriSentient-Heilers.

Über die Ausbildung zum TriSentient-Heiler hinaus besteht die Möglichkeit, als Assistent ein Studium zum TriSentient-Lehrer oder TriSentient-Meister zu absolvieren.

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Zur Vertiefung des Wissens werden ausbildungsbegleitend regelmäßig in den Schulungsräumen Übungsabende und mehrmals im Jahr Übungswochenenden angeboten. Die Ausbildung ist so angelegt, dass die Teilnehmer den zeitlichen Rahmen flexibel gestalten können, d.h. dass sie selbst entscheiden, wie groß die Zeiträume zwischen den einzelnen Stufen sein sollen. Hier gibt es kein vorgegebenes zeitliches Limit.

Hinweis

Gemäß einem Grundsatzentscheid des Bundesverfassungsgerichts vom 2.3.2004 ist geistiges Heilen nun auch in Deutschland ohne Heilpraktikererlaubnis zulässig. Der Heiler ist lediglich verpflichtet, seine Patienten vor Beginn seiner Behandlung ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass geistiges Heilen nicht die Tätigkeit eines Arztes ersetzt. In England ist eine Zusammenarbeit zwischen Schulmedizinern und geistigen Heilern schon seit langem eine Selbstverständlichkeit, und so empfiehlt auch Paul Lansley in schwierigen Fällen seinen Klienten stets, ihre Symptomatik vorab von einem Arzt diagnostizieren zu lassen.